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MedienmitteilungVeröffentlicht am 25. Februar 2026

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA‑Staaten und Mercosur

Bern, 25.02.2026 — Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 die Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mercosur verabschiedet. Das Abkommen verschafft Schweizer Unternehmen den Zugang zu einem Markt mit 270 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern und stärkt so die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft.

Der erfolgreiche Abschluss des Freihandelsabkommens (FHA) zwischen den vier EFTA-Staaten Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen und Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) ist ein bedeutender Meilenstein der schweizerischen Handelspolitik.

Grosse wirtschaftliche Bedeutung

Mercosur ist mit seinen 270 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern ein wichtiger Zielmarkt mit grossem Wachstumspotential für die Schweizer Exportwirtschaft. 2024 betrugen Schweizer Warenexporte in die Mercosur-Staaten mehr als 4 Milliarden Franken.

Mit dem Abkommen sollen rund 96 Prozent der Schweizer Ausfuhren in die Mercosur-Staaten nach Ablauf der Zollabbaufristen vollständig zollbefreit werden. Das würde Zolleinsparungen von mehr als 155 Millionen Franken pro Jahr ermöglichen.

Im Gegenzug gewährt die Schweiz den Mercosur-Staaten insgesamt 25 bilaterale Importkontingente für sensible Agrarprodukte, darunter Fleisch. Die meisten Kontingente sind beschränkt (unter 2 Prozent des Schweizer Gesamtkonsums oder im Umfang der derzeitigen Importe). Die Schweiz wird die Bewirtschaftung dieser Kontingente weiterhin autonom vornehmen können. Die Auswirkungen dieser Konzessionen auf die Schweizer Landwirtschaft sind begrenzt. Die Bundesverwaltung analysiert jedoch im Kontakt mit den betroffenen Kreisen die Auswirkungen der Handelspolitik auf die Landwirtschaft sowie allfällige agrarpolitische Massnahmen in diesem Kontext laufend.

Umfassendes Abkommen inklusive nachhaltige Entwicklung

Das Abkommen hat einen umfassenden Geltungsbereich. Neben dem Zollabbau, reduziert es unter anderem technische Handelshemmnisse und schützt geistiges Eigentum inklusive Ursprungsbezeichnungen. Zudem werden der Marktzugang für schweizerische Dienstleistungserbringer und Investoren erleichtert, neue Möglichkeiten im öffentlichen Beschaffungswesen geschaffen und die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen allgemein gestärkt.

Darüber hinaus enthält es umfassende Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung. Die Vertragsparteien gehen dabei verbindliche Verpflichtungen zu den wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen im Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit ein, darunter Klimawandel, nachhaltige Bewirtschaftung der Wald- und Meeresressourcen, Entwaldung, Biodiversität, Arbeitnehmerschutz und Rechte indigener Völker.

Fortsetzung erfolgreicher Schweizer Freihandelspolitik

Mit dem zeitgemässen und ambitionierten Abkommen setzt die Schweiz ihre erfolgreiche Freihandelspolitik fort. Sie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen und verbessert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaftsakteure auf diesem bedeutenden Markt. Gerade in handelspolitisch turbulenten Zeiten sind Freihandelsabkommen entscheidend, um der Schweizer Exportwirtschaft den Zugang zu neuen Märkten zu ermöglichen und ihre Diversifizierung zu fördern. Darüber hinaus verhindert das Abkommen eine Schlechterstellung gegenüber der Europäischen Union. Diese hat im Januar 2026 ebenfalls ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten unterzeichnet.

Die Eidgenössischen Räte werden die Botschaft voraussichtlich in der Sommersession und der Herbstsession 2026 behandeln.

Abkommenstexte: MERCOSUR | European Free Trade Association