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MedienmitteilungVeröffentlicht am 12. Mai 2026

Brandkatastrophe Crans-Montana: Alle Patientinnen und Patienten in die Schweiz rückverlegt

Bern, 12.05.2026 — Nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana wurde ein Teil der Verletzten in Spezialkliniken im Ausland behandelt. Inzwischen konnten alle Patientinnen und Patienten mit Lebensmittelpunkt in der Schweiz rückverlegt werden. Die beteiligten Spitäler und Rehabilitationskliniken stehen weiterhin in engem Austausch, um eine optimale Anschlussbehandlung in der Schweiz sicherzustellen.

Dank der grossen Unterstützung zahlreicher europäischer Länder konnten ab dem 2. Januar 2026 insgesamt 38 Patientinnen und Patienten über den Prozess des Union Civil Protection Mechanism (UCPM) von Spitälern in der Schweiz in spezialisierte Kliniken in Belgien, Deutschland, Frankreich und Italien verlegt werden. Nun konnten alle 22 Patientinnen und Patienten, die ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz haben, rückverlegt werden.

Die Rückverlegung der Patientinnen und Patienten aus dem Ausland wurde operativ durch ein Medical Board koordiniert. Dieses Gremium setzte sich aus Expertinnen und Experten der Schweizer Verbrennungszentren (CHUV, USZ, KiSpi), Rehabilitationskliniken (Suva-Kliniken Sion und Bellikon) und weiteren Fachpersonen zusammen und wurde bei der Nationalen Alarmzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) angegliedert. Mit dem Abschluss der Rückverlegungen wurde das Medical Board unter Verdankung des grossen Engagements der involvierten Stellen aufgehoben. Alle beteiligten Institutionen und Fachleute stehen weiterhin in einem engen Austausch.

Rückverlegungen vor allem in die Westschweiz

Für alle rückverlegten Patientinnen und Patienten konnte ein Platz mit dem medizinisch erforderlichen Betreuungsangebot sichergestellt werden – ebenso für jene, die seit Beginn in der Schweiz behandelt werden. Auch Angebote für die anspruchsvolle psychologische Unterstützung der Patientinnen und Patienten stehen zur Verfügung und werden von den Kliniken vermittelt.

Die meisten Patientinnen und Patienten wurden zuerst in eines der beiden Schweizer Verbrennungszentren in Lausanne und Zürich und danach in eine Rehabilitationsklinik verlegt. Der Grossteil der Rückverlegungen erfolgte in Spitäler in der Westschweiz sowie in die Suva-Klinik in Sion, um die Rehabilitation und Weiterbehandlung möglichst nahe am Lebensmittelpunkt der Betroffenen zu ermöglichen. In gewissen Fällen ist aus medizinischen Gründen eine Behandlung in der Suva-Klinik Bellikon angezeigt. Die enge Koordination mit den spezialisierten Zentren der Deutschschweiz ermöglichte die Bewältigung zusätzlicher Patientenaufkommen aus anderen im Alltag anfallenden Brandereignissen. Ein Teil der intensivmedizinischen Kapazitäten im CHUV und im USZ wird weiterhin durch Patientinnen und Patienten aus dem Ereignis in Crans-Montana beansprucht.

Die strategische und politische Koordination der Rehabilitationskapazitäten nimmt die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) wahr. Beteiligt sind die betroffenen Kantone, Bundesstellen und Rehakliniken. Die auf die Rehabilitation von Personen mit Brandverletzungen spezialisierten Suva-Kliniken in Sion und Bellikon bauen, sofern notwendig, ihre Kapazitäten weiter aus und stellen sicher, dass bei Bedarf weitere Plätze für Patientinnen und Patienten aus anderen Ereignissen zur Verfügung stehen.

Internationale Unterstützung über den UCPM-Ereignisprozess

Unmittelbar nach der Brandkatastrophe vom 1. Januar 2026 hatten insgesamt 24 europäische Staaten im Rahmen des UCPM spezialisierte Verbrennungsbehandlungsplätze, medizinische Teams und Patiententransporte angeboten. Die Bewältigung eines Massenanfalls von schwer verbrannten Opfern ist für alle Länder nur in internationaler Kooperation möglich und fester Teil der europäischen Katastrophenpläne.

Das VBS arbeitet weiter an den Vorbereitungen des vom Parlament in einer Motion (22.3904) geforderten Beitritts zum UCPM. Ein offizielles Teilnahmegesuch soll eingereicht werden, sobald die rechtlichen Grundlagen der EU dies zulassen. Denn zurzeit ist eine Teilnahme eines Drittstaats wie der Schweiz am UCPM nicht möglich.

Die Europäische Kommission hat jedoch am 16. Juli 2025 einen Vorschlag zur Anpassung der rechtlichen Grundlagen an das Europäische Parlament und den EU-Rat überwiesen, womit die für die Teilnahme der Schweiz am Solidaritätspakt UCPM nötigen Bedingungen geschaffen würden.

Kontakt GDK
Tobias Bär, Kommunikation GDK
+41 31 356 20 39
tobias.baer@gdk-cds.ch