Teilnahme am Katastrophenschutzverfahren der EU: Umsetzung zu späterem Zeitpunkt
Bern, 12.11.2025 — Mit der Teilnahme am Katastrophenschutzverfahren der EU könnte die Schweiz in einem Katastrophenfall oder einer Notlage von den operativen Mitteln und Einsatzkräften profitieren, Zugang zu Forschungsausschreibungen erhalten und an Übungen teilnehmen. Da zurzeit die rechtlichen Grundlagen für eine Teilnahme der Schweiz in der EU fehlen, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 12. November 2025 beschlossen, mit weiteren Bemühungen bezüglich einer Teilnahme zuzuwarten, bis die massgebliche Verordnung der EU angepasst wurde. Die Umsetzung der entsprechenden Motion wird ebenfalls auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
