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MedienmitteilungVeröffentlicht am 12. November 2025

Massnahme zur Verbesserung der Zivilschutzbestände: Bundesrat setzt erste Gesetzesrevision in Kraft

Bern, 12.11.2025 — Der Bundesrat setzt auf den 1. Januar 2026 eine Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) in Kraft. Die sogenannte Vorlage B umfasst Bestimmungen zum Koordinierten Sanitätsdienst, dem Koordinierten Verkehr und den kantonalen Notfalltreffpunkten sowie allgemeine Bestimmungen zum Zivilschutz. Die Massnahme zur Verbesserung der Zivilschutzbestände umfasst die erneute Anhebung des Endes der Schutzdienstpflicht auf das 40. Altersjahr. Die Inkraftsetzung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. November 2025 beschlossen.