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MedienmitteilungVeröffentlicht am 1. April 2026

Führerausweis: Bundesrat bestätigt Lernfahrten ab 17 Jahren

Bern, 01.04.2026 — Die einjährige Phase des begleiteten Fahrens zum Erwerb des Führerausweises hat sich bewährt: Sie wirkt sich positiv auf die Verkehrssicherheit aus. Zudem ist die Erfolgsquote bei der praktischen Führerprüfung gestiegen. Das geht aus dem Evaluationsbericht zur Neuregelung der Lernphase im Rahmen der Fahrausbildung hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. April 2026 zur Kenntnis genommen hat.

Seit 2021 müssen Personen, die den Lernfahrausweis für Personenwagen vor ihrem 20. Geburtstag erwerben, eine begleitete Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Früher konnten Volljährige zur Prüfung antreten, sobald sie sich bereit fühlten. Damit der Führerausweis weiterhin mit 18 Jahren erlangt werden kann, wurde das Alter für den Erwerb des Lernfahrausweises auf 17 Jahre gesenkt. Im Auftrag des Bundesrates hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Auswirkungen dieser Neuregelung evaluiert. Die Auswertung zeigt, dass das Ziel einer höheren Verkehrssicherheit erreicht wurde. Für das Jahr nach Abschluss der Fahrausbildung wurde ein signifikanter Rückgang der Unfallrate festgestellt. Ausserdem erhöhte sich die Erfolgsquote bei der praktischen Prüfung. Zudem wurden bei Neulenkenden im ersten Jahr nach bestandener Prüfung weniger Führerausweise entzogen.

Gestützt auf die Ergebnisse dieser Evaluation sind aus Sicht des Bundesrates keine Anpassungen der neuen Regelung erforderlich.

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