BFU warnt vor der Lasergraviermaschine LaserPecker LP4
Bern, 05.12.2025 — Die BFU warnt vor der Gefahr irreversibler Augenverletzungen durch die Lasergraviermaschine LaserPecker LP4 auf Grund ungenügender Schutzvorrichtungen. Sie fordert alle auf, das Produkt nicht mehr zu verwenden, sondern an die jeweilige Verkaufsstelle zurückzubringen und damit der weiteren Verwendung zu entziehen.

Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?
Auf Grund ungenügender Schutzvorrichtungen können sichtbare und unsichtbare Laserstrahlen der Klasse 4 austreten. Dies kann irreversible Augenverletzungen zur Folge haben.
Welche Produkte sind betroffen?
Betroffen ist die Lasergraviermaschine LaserPecker LP4. Der Mangel besteht mit als auch ohne der Verwendung des Zubehörs «Schiebeverlängerung» und «Drehvorrichtung». Die mitgelieferten oder optional angebotenen, nach unten offenen Schutzgehäuse (konisch und kubisch) können den Mangel nicht beheben. Nicht betroffen vom Rückruf ist die Version LaserPecker LP4 Safeguard.
Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?
Sie sollen das Produkt nicht mehr weiterverwenden, sondern an die Verkaufsstelle zurückbringen und damit der weiteren Verwendung entziehen.
Kontakt für Konsumentinnen und Konsumenten
Vom Rückruf betroffene Konsumentinnen und Konsumenten wenden sich bitte direkt an ihre Verkaufsstelle. Händler und Importeure finden weitere Informationen auf der am 3. Dezember 2025 im Bundesblatt veröffentlichten Allgemeinverfügung (siehe unten).
