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MedienmitteilungVeröffentlicht am 1. April 2026

Vorübergehende Wiedereinführung der Visumpflicht für georgische Diplomaten und Amtsträger

Bern-Wabern, 01.04.2026 — Ab dem 3. April 2026 können Inhaberinnen und Inhaber von georgischen Diplomaten-, Dienst- und offiziellen Pässen nicht mehr ohne Visum in die Schweiz einreisen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. April 2026 beschlossen. Mit dieser Massnahme übernimmt die Schweiz eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Sie gilt für die Dauer von zwölf Monaten. Andere georgische Staatsangehörige sind davon nicht betroffen.

Die Europäische Union (EU) hat kürzlich den Mechanismus zur Aussetzung der Visumfreiheit gegenüber Drittstaaten verstärkt und kann nun neue Gründe für dessen Aktivierung geltend machen. Dazu gehört namentlich eine Verschlechterung der Aussenbeziehungen der EU zu einem Drittstaat aufgrund von Verletzungen der Menschen- und Grundrechte durch diesen Staat.

Die EU hat beschlossen, diese neuen Bestimmungen gegenüber Georgien anzuwenden. Sie hat die Visumfreiheit für georgische Diplomaten und Amtsträger für zwölf Monate ausgesetzt und dies mit den von Georgien im letzten Jahr verabschiedeten Gesetzesänderungen begründet.

Bei dieser Massnahme handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands, welche die Schweiz übernehmen muss. Dies bedingt eine Anpassung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung. Ausserdem werden mehrere Artikel des Abkommens zwischen der Schweiz und Georgien über die Erleichterung der Visaerteilung suspendiert.

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