Voranschlag 2027: Massnahmen zur Einhaltung der Schuldenbremse
Bern, 15.04.2026 — Das vom Parlament verabschiedete Entlastungspaket 27 reicht nicht aus, um das Defizit im Haushalt 2027 auszugleichen. Es bleibt ein strukturelles Defizit von rund 600 Millionen Franken bestehen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. April 2026 daher zusätzliche Massnahmen beschlossen, um die Schuldenbremse im Voranschlag 2027 einhalten zu können.
Nach den Beschlüssen des Parlaments in der Frühlingssession zum Entlastungspaket 27 rechnet der Bundesrat für den Voranschlag 2027 derzeit mit einem strukturellen Finanzierungsdefizit von rund 600 Millionen. Das entspricht etwa 0,6 Prozent der Ausgaben. Es ist nicht davon auszugehen, dass dieses strukturelle Defizit durch allfällige höhere Einnahmen ausgeglichen werden kann.
Der Bundesrat will das Defizit mit einer Kombination aus gezielten Kürzungen und linearen Kürzungen bei den schwach gebundenen Ausgaben beseitigen. Das Parlament hat im Rahmen des EP27 breit über mögliche gezielte Massnahmen diskutiert und diverse Massnahmen abgelehnt. Das Potenzial für weitere gezielte Massnahmen ist daher beschränkt.
Der Bundesrat plant insbesondere folgende Massnahmen: Erstens sollen die Reserven von gut dotierten Fonds sowie von bundesnahen rechtlich selbständigen Einheiten genutzt werden, um die Beiträge im Jahr 2027 zu reduzieren und den Voranschlag entsprechend zu entlasten. Zweitens plant er eine Umverteilung der Mittel zwischen der nationalen Forschungs- und Innovationsförderung und den Forschungsrahmenprogrammen der EU. Drittens werden die eingestellten Mittel für den Teuerungsausgleich zugunsten des Bundespersonals um 30 Millionen Franken reduziert. Schliesslich sollen alle schwach gebundenen Ausgaben im Vergleich zum Finanzplan um 1 Prozent gekürzt werden. Das entspricht einer Entlastung von gut 300 Millionen.
Ausblick
Die finanzpolitischen Aussichten bleiben unsicher. Die Finanzierung des Wachstums der Ausgaben für Sicherheit und Verteidigung ist noch nicht sichergestellt und die geopolitische Lage birgt erhebliche Risiken. Der Bundesrat wird Ende Juni 2026 gestützt auf die neuen Konjunkturprognosen und die bis dahin aktualisierten Einnahmeschätzungen den Voranschlag 2027 mit dem integrierten Aufgaben- und Finanzplan für 2028 bis 2030 beschliessen. Der Bundesrat wird in diesem Rahmen auch die heute beschlossenen Massnahmen nochmals auf ihre Notwendigkeit überprüfen.
