Autismus-Spektrum-Störungen: Umsetzung der Finanzierung der intensiven Frühintervention
Bern, 06.05.2026 — Per 1. Januar 2027 wird die Finanzierung eines Teils der intensiven Frühintervention (IFI) durch die IV langfristig sichergestellt. Die IFI richtet sich an Kleinkinder mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen und kombiniert medizinische mit pädagogischen Massnahmen. An der Sitzung vom 6. Mai 2026 hat der Bundesrat die Verordnung zu den Voraussetzungen für die Finanzierung der medizinischen Massnahmen der IFI durch die IV verabschiedet. Die Beteiligung soll über Pauschalen erfolgen.
Die intensive Frühintervention (IFI) verbindet insbesondere Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Sonderpädagogik und Psychologie. Die Wirksamkeit der IFI für Kleinkinder mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen ist wissenschaftlich anerkannt und insbesondere auf die hohe Plastizität des Gehirns bei Kleinkindern zurückzuführen. Die enge Verflechtung von medizinischen und pädagogischen Massnahmen erschwert jedoch die Abgrenzung und Finanzierung: Die medizinischen Massnahmen werden von der IV, die pädagogischen von den Kantonen getragen.
Die Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG), die vom Bundesrat vorgeschlagen und vom Parlament im März 2025 verabschiedet wurde, sowie die Verordnung über die IFI präzisieren die Modalitäten für die Finanzierung der medizinischen Massnahmen durch die IV. Vorgesehen sind Pauschalen, die pro Fall entsprechend dem Anteil des beteiligten medizinischen Personals berechnet werden. Die Pauschalen können bis zu 30 Prozent der durchschnittlichen Kosten der IFI abdecken und werden nur ausbezahlt, wenn der Kanton eine Vereinbarung mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) über die IFI abgeschlossen hat. Die Verordnung, die am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, beschreibt insbesondere die Anforderungen an die mit der Durchführung der IFI betraute Organisation und hält Qualitätsstandards für die Intervention fest.
Anhand eines Pilotversuchs, der von 2019 bis Ende 2026 läuft, und in enger Zusammenarbeit mit den Fachleuten konnten die wesentlichen Elemente der Intervention herausgearbeitet und die Finanzierungsmodalitäten bestimmt werden. Die nun verabschiedete Reglementierung stellt die Mitfinanzierung des Angebots langfristig sicher und konsolidiert den Zugang zu einer frühzeitigen, koordinierten und qualitativen Betreuung für die betroffenen Kinder.
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Stellungnahmen in der Vernehmlassung: Abgeschlossene Vernehmlassungen - 2025 | Fedlex
