WEKO: Mögliche Abreden im Baubereich
Bern, 16.04.2026 — Die Wettbewerbskommission (WEKO) eröffnet zu zwei mutmasslich abgesprochenen privaten Bauprojekten je eine Untersuchung.
Der WEKO liegen Hinweise zu allfälligen Submissionsabreden von zwei privaten Bauprojekten im Kanton Waadt vor. Es besteht der Verdacht, dass je zwei Unternehmen ihre Offerten und Preise für die zwei privaten Objekte aus dem Jahre 2023 koordinierten. Die WEKO prüft nun, ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen. Diese Untersuchungen dauern rund ein Jahr. Die Hinweise stammen aus dem laufenden Verfahren im Kanton Neuchâtel.
Sprechen sich Anbieterinnen untereinander ab, zu welchem Preis sie offerieren und wem sie einen Beschaffungsauftrag zuteilen wollen, treffen sie kartellrechtlich unzulässige Submissionsabreden. Submissionsabreden erhöhen die Preise, machen Unternehmen ineffizient und wirken innovationshemmend. Sie belasten damit die Wirtschaft und die öffentliche Hand. Die WEKO untersuchte in den letzten Jahren mehrere Submissionskartelle.
Die Untersuchung betrifft folgende Unternehmen: ERNEST GABELLA SA, Perrin Frères SA, Zuttion Construction SA. Für die Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung.
