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MedienmitteilungVeröffentlicht am 4. November 2026

Pflegende Angehörige: strengere Regeln sollen Fehlanreize beseitigen

Bern, 04.11.2026 — Angehörige von pflegebedürftigen Menschen spielen eine wichtige Rolle bei der Pflege zuhause. Sie können für die von ihnen geleistete Grundpflege entschädigt werden, wenn sie von einer Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause angestellt sind. Allerdings gibt es Fehlanreize, die zu einem starken Anstieg der Kosten zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung geführt haben. Um Abhilfe zu schaffen, wird das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) dem Bundesrat im Frühling 2027 eine Vernehmlassungsvorlage zur strengeren Regulierung unterbreiten. Es hat den Bundesrat an der Sitzung vom 4. November 2026 entsprechend informiert.

In den letzten Jahren sind die Ausgaben für Grundpflegeleistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) stark gewachsen. Ein Grund dafür ist, dass Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause Angehörige für die Erbringung von Grundpflegeleistungen anstellen können. Einige Anbieter haben sich auf diese Art der Anstellungsverhältnisse spezialisiert und verzeichnen ein beträchtliches Umsatzwachstum. Entsprechend steigen die Kosten für Krankenversicherung, Kantone und Gemeinden an.

Qualität und Wirtschaftlichkeit sicherstellen

In einem Bericht vom Oktober 2025 hatte der Bundesrat dargelegt, welche bestehenden Instrumente den Krankenversicherern, Kantonen und Gemeinden zur Verfügung stehen, um die Qualität der Pflegeleistungen sicherzustellen und übermässige Gewinne gewisser Anbieter zulasten der Krankenversicherung zu begrenzen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Umsetzung dieser Empfehlungen in der Folge mit den Akteuren besprochen. Diese haben gewisse Empfehlungen aufgenommen und teilweise bereits umgesetzt. Zur weiteren Eindämmung der Kosten sprachen sich zahlreiche von ihnen zusätzlich für eine strengere Regulierung durch den Bund aus. Auch das Parlament hat dazu mehrere Vorstösse überwiesen.

Das EDI teilt die Einschätzung, dass es zusätzlichen Handlungsbedarf gibt. Es wird dem Bundesrat bis im Frühling 2027 eine Vernehmlassungsvorlage zur strengeren Regulierung unterbreiten. Diese bezweckt insbesondere, die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen sowie die Transparenz zu verbessern und genauer zu definieren, unter welchen Voraussetzungen die Grundpflege von Angehörigen vergütet wird. Pflegende Angehörige anzustellen, soll möglich bleiben, jedoch soll das starke Kostenwachstum gedämpft werden.

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