Brandkatastrophe von Crans-Montana: Bundesrat sichert Opfern und ihren Angehörigen seine Unterstützung zu
Bern, 14.01.2026 — Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana und ihre Angehörigen ausreichend Unterstützung erhalten. Dazu wird er dem Parlament nötigenfalls Finanzmittel beantragen. Diesen Grundsatzentscheid hat er an seiner Sitzung vom 14. Januar 2026 gefällt. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird bis im Februar 2026 prüfen, wo beim bestehenden Hilfsangebot Lücken bestehen und in welcher Form der Bund Unterstützung leisten kann. Die Leistungen des Bundes wären subsidiär, namentlich zum Engagement der Versicherungen und des Kantons Wallis.
In den Tagen und Wochen nach der verheerenden Brandkatastrophe von Crans-Montana benötigen die Betroffenen schnell und unkompliziert die notwendige Unterstützung. Diese wird gestützt auf das Opferhilfegesetz (OHG) im Rahmen der Soforthilfe von den kantonalen Opferhilfestellen geleistet. Die Betroffenen erhalten dort finanzielle Leistungen für sich und nahe Angehörige etwa bei Kosten für Hotelerie, Kosten aufgrund neuer Wohnungssituationen im In- und Ausland, Kosten aufgrund allfälliger nicht-gedeckter medizinischer Leistungen, Finanzierung von Selbstbehalten bei der Krankenversicherung und medizinischen Transportkosten. Neben der unmittelbaren finanziellen Leistungen erhalten die Betroffenen auch individuelle Beratung. Das Bundesamt für Justiz (BJ) steht diesbezüglich mit den kantonalen Behörden in engem Kontakt.
Während das OHG die unmittelbare Unterstützung abdeckt, ist unklar, ob das geltende Versicherungs- und Opferhilfesystem für eine Katastrophe dieses Ausmasses ausreichend ist. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass insbesondere die Klärung der finanziellen Aspekte in zeitlicher und rechtlicher Hinsicht sehr aufwändig sein wird.
Der Bundesrat hat heute festgehalten, dass die Opfer und ihre Angehörigen auf die Unterstützung des Bundes zählen können. Niemand soll durch das Netz der bestehenden Hilfsangebote fallen. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Januar 2026 entschieden, dass er zur Unterstützung der Opfer und deren Angehörigen bereit ist, dem Parlament nötigenfalls Finanzmittel zu beantragen.
Wie und unter welchen Voraussetzungen die Finanzmittel des Bundes eingesetzt werden können, wird das EJPD in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) bis Ende Februar 2026 prüfen. Namentlich hängt das weitere Vorgehen von den Bedürfnissen der Betroffenen, dem Engagement der Versicherungen und den geplanten Massnahmen des Kantons Wallis ab. Die Leistungen des Bundes wären entsprechend subsidiär. Nun ist zu analysieren, wo beim bestehenden Hilfsangebot Lücken bestehen und wie diese Lücken geschlossen werden können. Grundlage dazu soll insbesondere eine Analyse der Leistungen der Kranken- und Unfallversicherungen sowie der Opferhilfe sein.
