Akzeptanz der E-ID mit zusätzlichen Massnahmen stärken
Bern, 25.02.2026 — Die Akzeptanz des staatlichen elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) in der Bevölkerung soll vor dem Hintergrund des knappen Abstimmungsresultat weiter gestärkt werden. An seiner Sitzung vom 25. Februar 2026 wurde der Bundesrat über die entsprechenden Anpassungen bei der E-ID informiert. Im Vordergrund stehen namentlich der Datenschutz sowie die Transparenz und Sicherheit bei der Anwendung.
Das E-ID-Gesetz wurde in der Volksabstimmung von 28. September 2025 mit 50,39 Prozent Ja-Stimmen knapp angenommen. Unmittelbar nach dem Entscheid hat Bundesrat Beat Jans das Bundesamt für Justiz (BJ) beauftragt, die Hauptkritikpunkte der Gegnerinnen und Gegner aufzunehmen und bis zur Einführung der E-ID soweit möglich umzusetzen. Dies mit dem Ziel, die Akzeptanz der neuen staatlichen E-ID zu stärken. An seiner Sitzung vom 25. Februar 2026 wurde der Bundesrat über die geplanten Anpassungen informiert.
Einschränkung der Datenabfrage und Ausschluss von fehlbaren Anbieterinnen
Im Vordergrund stehen bei den Anpassungen namentlich die weitere Stärkung des Datenschutzes sowie der Vertrauenswürdigkeit bei der Nutzung der E-ID und der dazugehörigen Infrastruktur. So wird es nur noch für gesetzlich berechtigte Anbieterinnen möglich sein, die AHV-Nummer der Nutzenden abzufragen. Unautorisierte Anfragen werden von der swiyu-Wallet automatisch blockiert.
Ausserdem werden die Anbieterinnen verpflichtet, ihre gewünschten Datenabfragen und deren Zweck vorgängig in einem öffentlich zugänglichen Register des Bundes zu hinterlegen. Fehlt die Registrierung oder verlangt die Anbieterin zu viele Informationen der Nutzenden, erhalten diese via swiyu-Wallet eine Warnung und können beim BJ eine entsprechende Missbrauchsmeldung machen. Das BJ kann eine fehlbare Anbieterin als letzte Massnahme vom E-ID-System und der Vertrauensinfrastruktur ausschliessen.
Grundsätzlich soll zu Gunsten der Inhaberinnen und Inhaber der E-ID mehr Transparenz hergestellt werden. Durch Hinweise und Warnungen in der swiyu-Wallet sollen sich die Nutzenden schnell und unkompliziert über die Vertrauenswürdigkeit der Anbieterinnen und Anbieter informieren können.
Sparmassnahmen haben keine Auswirkungen auf die Sicherheit der E-ID
Trotz der vom Parlament entschiedenen Budgetkürzungen für das Jahr 2026 von 1,7 Millionen Franken wird die E-ID voraussichtlich am 1. Dezember 2026 ihren Betrieb aufnehmen können. Die Sparmassnahmen haben keine Auswirkungen auf die Sicherheit der E-ID und der E-ID-Vertrauensinfrastruktur. Diese wird vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) an zwei voneinander unabhängigen Standorten des Bundes (PRIMUS in Bern und CAMPUS in Frauenfeld) betrieben.
Aus Spargründen muss hingegen derzeit auf alle geplanten Weiterentwicklungen verzichtet werden, insbesondere die Anbindung an internationale E‑ID-Systeme, den Back-up Service des Bundes oder die Ausstellung der E-ID in Drittwallets.
Weitere mögliche Sparmassnahmen können ausserdem zur Folge haben, dass dem Bund nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um zusätzlich zur E-ID weitere digitale Nachweise zu entwickeln. Die Einführung des elektronischen Führerausweises sowie Betrieb und Weiterentwicklung des Behördenlogins AGOV werden hingegen aus anderen Budgetposten finanziert.
Die Unverknüpfbarkeit der E-ID ist sichergestellt
Auf die Unverknüpfbarkeit der E-ID haben die Sparmassnahmen keinen Einfluss. Die E-ID wird ab ihrer Einführung technisch unverknüpfbar sein. Die Unverknüpfbarkeit wird erreicht, indem einer Person mehrere, aus technischer Sicht unterschiedliche E‑IDs ausgestellt werden. Da jede E-ID nur einmal vorgewiesen wird, können einzelne Transaktionen technisch nicht miteinander in Verbindung gebracht werden. Sobald die in der swiyu-Wallet vorhandenen E-IDs aufgebraucht sind, werden automatisch neue ausgestellt.
Entscheid des Bundesgerichtes zu den Abstimmungsbeschwerden abwarten
In Zusammenhang mit der der Volksabstimmung von 28. September 2025 wurden mehrere Abstimmungsbeschwerden eingereicht. Bis zum Entscheid des Bundesgerichts bleibt die Erwahrung des Abstimmungsergebnisses und die Inkraftsetzung des E-ID-Gesetzes durch den Bundesrat aufgeschoben.
