Senkung der US-Zusatzzölle tritt rückwirkend in Kraft
Bern, 10.12.2025 — Die USA begrenzen den pauschalen Zusatzzoll auf Importe aus der Schweiz auf maximal 15%. Dies gilt rückwirkend auf den 14. November 2025. Im Gegenzug senkt die Schweiz Importzölle auf bestimmte Fisch- und Agrarprodukte gegenüber den USA. Grundlage bildet die am 14. November 2025 publizierte Absichtserklärung zwischen der Schweiz, Liechtenstein und den USA.
Mit dem Inkrafttreten der neuen US-Zollregelung rückwirkend auf den 14. November 2025 reduzieren sich die anwendbaren US-Zölle auf Schweizer Waren deutlich. Die USA erheben an Stelle des bisherigen Zusatzzolls von 39% grundsätzlich einen maximalen pauschalen Zollansatz von 15% für Importe aus der Schweiz. Die bereits bestehenden Ausnahmen von den US-Zusatzzöllen – darunter Pharmazeutika, bestimmte Chemikalien, Gold und Kaffee – bleiben unverändert in Kraft. Zusätzlich heben die USA auf Basis der Absichtserklärung die pauschalen Zusatzzölle für weitere Schweizer Exportprodukte auf, darunter Flugzeuge, bestimmte luftfahrtrelevante Teile, Gummiprodukte, Kosmetika und Generika. Die Liste wird im Federal Register der USA veröffentlicht. Die Schweiz setzt sich für weitere Ausnahmen ein.
Auf diejenigen Produkte, für die schon vor dem 2. April 2025 ein Zollsatz von über 15% galt, werden erneut die ursprünglichen Zölle erhoben. Unverändert bestehen bleiben auch die sektoralen US-Zusatzzölle nach Section-232, etwa auf Stahl, Aluminium, Autos oder Kupfer. Für laufende Untersuchungen bezüglich Pharmazeutika und Halbleiter wurde in der Absichtserklärung vereinbart, dass allfällige sektorale Zusatzzölle gegenüber der Schweiz nicht über 15% liegen dürfen.
Im Gegenzug senkt die Schweiz für die USA die Zölle auf Fisch, Meeresfrüchte sowie bestimmte, agrarpolitisch nicht-sensitive Agrarprodukte. Weiter setzt die Schweiz für die USA zollfreie bilaterale Kontingente (jährlich 500 Tonnen Rindfleisch, 1’000 Tonnen Bisonfleisch, und 1’500 Tonnen Geflügelfleisch) in Kraft. Diese Zollreduktionen werden mittels der Verordnung über Einfuhrzölle für Waren aus den Vereinigten Staaten vom 12. November 2025 und der Verordnung über die Ursprungsregeln für Waren aus den Vereinigten Staaten vom 8. Dezember 2025 umgesetzt (siehe Links).
Das Datum zur rückwirkenden Umsetzung dieser Marktzugangskonzessionen wurde mit den USA koordiniert, um eine zeitgleiche Senkung der Zölle sicherzustellen und Importeure im grösstmöglichen Umfang zu entlasten. Damit entsteht für Schweizer wie auch US-Importeure die Möglichkeit auf Zollrückerstattungen bei den jeweiligen Zollbehörden. Im Fall von Einfuhren aus den USA können Schweizer Importeure für die betroffenen Einfuhrveranlagungen mittels Wiedererwägungsgesuch die Rückerstattung der Einfuhrzölle beantragen. Weitere Informationen zu den Zollrückerstattungen publiziert das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (siehe Links).
Mit der Begrenzung der pauschalen US-Zusatzzölle auf maximal 15% werden durchschnittlich die handelsgewichteten US-Zölle gegenüber der Schweiz um rund 10% sinken. Damit wird der Marktzugang in den USA für Schweizer Unternehmen wesentlich verbessert. Auch die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen wird gestärkt, da sie auf dem US-Markt wieder ähnliche Bedingungen haben wie Unternehmen aus der EU oder andere US-Handelspartner mit ähnlicher Wirtschaftsstruktur.
Das SECO informiert die betroffenen Branchen fortlaufend über die Anwendung der neuen Regelungen und die entsprechenden Zolltarifierungen.
Technische Rückfragen:
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Internationaler Warenverkehr
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
· Ursprung: ursprung@bazg.admin.ch
· Zollkontingente: wirtschaft@bazg.admin.ch
· Zollrückerstattung: beschwerden@bazg.admin.ch
Web-Links:
SECO Informationen zu den US-Zusatzzöllen und Detailinformationen für Unternehmen:
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/usa.html
BAZG Informationen und Zirkular für Schweizer Importeure zur Umsetzung und Anwendung der Zollreduktionen für US-Waren:
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/themen/usa.html
Verordnungen
