Unfallversicherung soll für Selbstständige zugänglicher werden
Bern, 19.12.2025 — Der Bundesrat will die Eintrittsschwelle für die Unfallversicherung senken, um einer grösseren Zahl von Selbstständigerwerbenden den Zugang zur freiwilligen Versicherung zu ermöglichen. An seiner Sitzung vom 19. Dezember 2025 hat er das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) eröffnet.
In der Schweiz sind alle Arbeitnehmenden gemäss den Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) obligatorisch versichert. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig versichern. In der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) ist jedoch eine Eintrittsschwelle festgelegt, wonach der versicherte Verdienst nicht weniger als 66 690 Franken pro Jahr (45 % des Höchstbetrags des versicherten Verdienstes) betragen darf. Ein Grossteil der Selbstständigerwerbenden schliesst keine Versicherung gemäss UVG ab, weil ihr Verdienst unter der genannten Eintrittsschwelle liegt. Davon sind besonders die Berufsgruppen mit den tiefsten Einkommen und Frauen betroffen.
Der Bundesrat schlägt vor, diese Eintrittsschwelle auf 30 % des Höchstbetrags des versicherten Verdienstes, also auf 44 460 Franken pro Jahr, zu senken. Mit diesem Satz könnten sich rund 40 000 weitere Selbstständigerwerbende versichern. Der Bundesrat schlägt zudem vor, dass die Versicherer die Eintrittsschwelle je nach Beschäftigungsgrad der Selbstständigerwerbenden in Teilzeit anpassen können. Insbesondere im kulturellen Bereich ist es nämlich nicht selten, dass Personen mehrere Teilzeitbeschäftigungen gleichzeitig als Arbeitnehmende und/oder Selbstständigerwerbende ausüben.
Der Entwurf zur Änderung der UVV befindet sich bis zum 2. April 2026 in der Vernehmlassung.
