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MedienmitteilungVeröffentlicht am 1. April 2026

Bundesrat präzisiert Berechnung bei Strombeschaffungskosten

Bern, 01.04.2026 — Der Bundesrat hat am 1. April 2026 seine Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) 25.482 «Verluste aus der Strombeschaffung der Grundversorgung anrechnen» verabschiedet. Stromkunden in der Grundversorgung sollen so künftig von stabileren Tarifen profitieren. Der Bundesrat begrüsst die geplante Anpassung des Stromversorgungsgesetzes, über die der Nationalrat in der Sondersession 2026 berät. Der Ständerat wird voraussichtlich in der Sommersession 2026 darüber befinden.

Geltendes Recht

Das Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (StromVG) regelt, welche Kosten Grundversorger bei der Tarifberechnung in Rechnung stellen dürfen. Diese Regelung soll nun präzisiert werden.

Kostenverteilung zwischen Grundversorgern und Kunden

Die UREK-N will die gesetzliche Grundlage so anpassen, dass künftig Verluste und Gewinne aus der Strombeschaffung symmetrisch behandelt werden – also als Nettokosten. Heute tragen Grundversorger Verluste aus Ausgleichsgeschäften allein, während Gewinne den Kunden nicht zugutekommen. Diese Schieflage soll korrigiert werden.

Die Anpassungen sollen positive Anreize für eine strukturierte und langfristige Beschaffung seitens der Grundversorger schaffen und die Wirtschaftlichkeit und Investitionsfähigkeit der Grundversorger gewährleisten. Dies hat einen positiven Einfluss auf die Stabilität der Tarife der Endverbraucher.

Beilage