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MedienmitteilungVeröffentlicht am 13. Mai 2026

Bundesrat prüft administrative Entlastungen für Unternehmen in fünf neuen Bereichen

Bern, 13.05.2026 — Im Rahmen des Unternehmensentlastungsgesetzes hat der Bundesrat am 13. Mai 2026 die Themen für die «Bereichsstudien 2026» festgelegt. Im Fokus stehen Vereinfachungen für Unternehmen bei der Anwendung von Freihandelsabkommen, in der Klimaregulierung, im Datenschutz, im Spielzeughandel sowie in der Kapitalmarktförderung.

Die Bereichsstudien sind ein zentrales Instrument des Unternehmensentlastungsgesetzes (UEG), das 2024 in Kraft getreten ist. Ziel ist es, bestehende Regulierungen auf Vereinfachungsmöglichkeiten zu prüfen und konkrete Entlastungsmassnahmen für Unternehmen zu identifizieren. Der Einbezug der betroffenen Unternehmen ist dabei ein wichtiger Bestandteil. Das Gesetz verpflichtet den Bundesrat, jährlich drei bis fünf Themen für solche Studien festzulegen.

Mit dem Entscheid vom 13. Mai 2026 hat der Bundesrat zum zweiten Mal entsprechende Regulierungsbereiche bestimmt. Die Ergebnisse der Studien werden im kommenden Jahr vorliegen. Gestützt darauf wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen und die Umsetzung möglicher Entlastungsmassnahmen entscheiden.

Die Themenauswahl basiert auf Vorschlägen aus verschiedenen Kreisen: Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hatte im vergangenen Herbst Kantone, Wirtschaftsdachverbände und die anderen eidgenössischen Departemente eingeladen, Themen einzureichen. Insgesamt gingen über 30 Vorschläge ein.

Die im Mai 2025 lancierten ersten Bereichsstudien zum öffentlichen Beschaffungswesen, zur Regulierung industrieller Betriebe, zu Einsprachemöglichkeiten bei Bauprojekten und zu Teilen der Pharmaregulierung laufen derzeit noch. Ihre Ergebnisse werden noch in diesem Jahr vorliegen.