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FremdmitteilungVeröffentlicht am 5. Januar 2026

Neuer Prozess für Einstufungen gemäss Alkoholgesetz

Bern, 05.01.2026 — Ab Januar 2026 können Anfragen für die Einstufung gemäss Alkoholgesetz (AlkG) für alkoholhaltige Erzeugnisse direkt via einstufung@bazg.admin.ch eingereicht werden. Verwenden Sie dazu das Formular für die Einstufung gemäss AlkG. Zu beachten gilt, dass bei solchen Einstufungsanfragen keinerlei zolltarifarischen Auskünfte gemacht werden. Für Tarifauskünfte in Verbindung mit einer Einstufung gemäss AlkG gilt weiterhin der gewohnte Weg der Zolltarifauskünfte.