Zugang zu Jahresrechnungen der paritätischen Kommissionen für Arbeitgeber und Arbeitnehmende mit allgemeinverbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag
Bern, 01.04.2026 — An seiner Sitzung vom 1. April 2026 hat der Bundesrat beschlossen, dass für Arbeitgeber und Arbeitnehmende, die einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) unterstehen, das Recht auf Zugang zu den Jahresrechnungen der paritätischen Kommissionen per 1. Juni 2026 in Kraft treten soll.
In Zukunft werden Arbeitgeber und Arbeitnehmende, die einem allgemeinverbindlich erklärten GAV (ave GAV) unterstehen, die Jahresrechnungen der paritätischen Kommissionen kostenlos einsehen können. Dieser Beschluss stützt sich auf das Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG).
In diesen Jahresrechnungen sind die Beiträge ausgewiesen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmende mit einem ave GAV leisten und die für die Finanzierung des Vollzugs der GAV sowie von Weiterbildungen verwendet werden. Mit dem Recht auf Einsichtnahme wird der Motion 21.3599 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) Folge geleistet, die mehr Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen forderte.
