US-Untersuchungen zu Handelspraktiken
Bern, 01.04.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. April 2026 über die Untersuchungen der USA unter Section 301 beraten, die sich neben anderen Ländern auch gegen die Schweiz richten. Die zugrunde liegenden Vorwürfe betreffen angebliche Überkapazitäten in der industriellen Produktion sowie seitens der USA potenziell als ungenügend beurteilte Massnahmen gegen den Import von Waren, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden. Der Bundesrat weist diese Vorwürfe zurück. Die Schweiz will ihre Ansichten im Rahmen des entsprechenden US-Verfahrens darlegen.
Die USA haben am 11. und 12. März 2026 zwei sogenannte Section 301-Untersuchungen des Trade Act gegen die Schweiz eröffnet. Diese Gesetzesgrundlage zielt auf «unfaire oder diskriminierende Handelspraktiken» ab und gibt dem US-Präsidenten potenziell weitreichende Befugnisse zur Erhebung von Strafzöllen oder zur Ergreifung anderer handelsbeschränkende Massnahmen. Die erste der beiden Section 301-Untersuchungen fokussiert auf angebliche Überkapazitäten in der industriellen Produktion und deren Ursachen; die zweite auf die Unterlassung oder als ungenügend beurteilte Umsetzung von Massnahmen zur Verhinderung des Imports von mit Zwangsarbeit hergestellten Waren. Neben der Schweiz ist eine Reihe von anderen Staaten ebenfalls betroffen.
Der Bundesrat weist diese Vorwürfe zurück und hat die nötigen Schritte beschlossen, die Sicht der Schweiz im Rahmen dieser Untersuchungen darzulegen. Die bilateralen Verhandlungen über ein Handelsabkommen werden derweil weitergeführt. In diesen Gesprächen wurden Fortschritte erzielt, getreu der in der gemeinsamen Absichtserklärung vom 14. November 2025 festgehaltenen Absicht für das erste Quartal.
