Bundesrat stärkt Lokalradios, Regionalfernsehen und Medienförderung
Bern, 04.11.2026 — Ab 2027 stehen für die konzessionierten Lokalradios und Regionalfernsehen zusätzlich rund 9 Millionen Franken zur Verfügung. Zudem können neu allgemeine Fördermassnahmen aus dem Ertrag der Abgabe finanziell unterstützt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. November 2026 die entsprechenden Änderungen des Radio- und Fernsehgesetzes in Kraft gesetzt und die Bestimmungen in der Radio- und Fernsehverordnung verabschiedet.
In der Wintersession 2025 beschloss das Parlament zwei Revisionen des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG), um die Medien zu stärken: die Umsetzung der parlamentarischen Initiativen 22.407 «Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe» und 22.417 «Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien». Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. November 2026 beide Änderungen auf den 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt.
Die Erhöhung der Bandbreite zur Unterstützung der konzessionierten Lokalradios und Regionalfernsehen auf 6 bis 8 Prozent des Gesamtertrags aus der Radio- und Fernsehabgabe ermöglicht dem Bundesrat die Festlegung auf 7 Prozent. Damit stehen für die Veranstalter für 2027 und 2028 neu rund 95 Millionen Franken (aktuell 86 Millionen Franken) zur Verfügung.
Der Bundesrat hat zudem entsprechende Ausführungsbestimmungen in der Radio- und Fernsehverordnung zur allgemeinen Medienförderung verabschiedet und die Höhe der Förderbeträge für die nächsten beiden Jahre festgelegt. Für unabhängige Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, die dauerhaft praxisnahe Aus- und Weiterbildungen für redaktionell tätige Mitarbeitende anbieten, stehen jährlich insgesamt 1,5 Millionen Franken zur Verfügung, für Leistungen von Nachrichtenagenturen und Agenturen für audiovisuelle Inhalte 6 Millionen Franken. Leistungen von Selbstregulierungsorganisationen wie beispielsweise dem Schweizer Presserat kann der Bund mit maximal 500 000 Franken pro Jahr unterstützen. Gesuche können beim BAKOM eingereicht werden.
Weiter hat der Bundesrat ebenfalls auf den 1. Januar 2027 die vom Parlament in der Frühjahrssession 2026 beschlossene Änderung des RTVG zur Zusammenarbeit zwischen der SRG und der Branche für filmtechnische Dienstleistungen in Kraft gesetzt. Damit setzt er die parlamentarische Initiative 22.415 («Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt») um. Diese Änderung erfordert keine Ausführungsbestimmungen in der Verordnung.
Beilage
Link
Medienmitteilung des Bundesrats vom 8. Oktober 2025: SRG und Filmbranche sollen enger zusammenarbeiten
Medienförderung: Bundesrat begrüsst rasch umsetzbare Massnahmen (Medienmitteilung vom 30. April 2025)
Medienmitteilung des Bundesrats vom 19. April 2024 zur Senkung der Abgabe auf 300 Franken
Parlamentarische Initiative 22.407: Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe
Parlamentarische Initiative 22.417: Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien
Parlamentarische Initiative 22.415: Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt
