Systemkritische Stromunternehmen: Bundesrat legt zwei Botschaften vor
Bern, 12.12.2025 — Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2025 die Botschaft zur Verlängerung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) und die Botschaft zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Anforderungen an systemkritische Unternehmen) verabschiedet. Beide Vorlagen haben zum Ziel, die volkswirtschaftliche Risiken, die von den systemkritischen Unternehmen ausgehen, zu reduzieren. Damit wird die Stromversorgungssicherheit gestärkt.
Die Energiekrise im Sommer 2022 hat gezeigt, dass Liquiditätsengpässe bei Schweizer Stromunternehmen die Versorgungssicherheit gefährden können. Deshalb trat am 1. Oktober 2022 das FiREG in Kraft. Es ist bis am 31. Dezember 2026 befristet und ermöglicht bei Bedarf eine temporäre Liquiditätsunterstützung der Schweizer Stromunternehmen durch den Bund. Um die Strombranche in Zukunft widerstandsfähiger zu machen und volkswirtschaftliche Risiken für die Schweiz zu verhindern, soll das FiREG durch eine umfassende Regulierung abgelöst werden. Dazu gehört das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE), das vom Parlament in der Frühlingssession 2025 verabschiedet wurde.
Botschaft zu neuen Anforderungen an systemkritische Unternehmen im Stromversorgungsgesetz (StromVG)
Die zweite Vorlage zur Ablösung des FiREG wurde nach der Vernehmlassung gemäss den Eckwerten des Bundesrats vom Mai 2025 überarbeitet. Sie führt im StromVG Massnahmen zur Stärkung der Resilienz systemkritischer Stromunternehmen ein. Dazu gehören Vorgaben zur Organisation, zu einem angemessenen Risikomanagement in Bezug auf Liquidität und Eigenkapital sowie zu Notfallplänen zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Kraftwerkskapazitäten und des Marktzugangs. Die Unternehmen werden zudem verpflichtet, die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) über ihre Risikosituation und finanzielle Situation zu informieren.
Ergänzend zu dieser Vorlage prüft derzeit die Expertengruppe «Regulierung systemkritischer Stromunternehmen», ob auch Vorgaben bezüglich Liquidität, Eigenkapital und Verschuldungsgrad eingeführt werden sollen.
Botschaft zur Verlängerung des Rettungsschirms (FiREG)
Trotz der Massnahmen des BATE und der neuen Anforderungen im StromVG verbleiben volkswirtschaftliche Risiken, die von den systemkritischen Unternehmen ausgehen. Bei extrem hohen Preisen und Schwankungen auf dem Strommarkt wie im Herbst 2022 könnte weiterhin staatliche Nothilfe notwendig werden. Deshalb soll als Übergangslösung das FiREG befristet um fünf Jahre bis 2031 verlängert werden. Dem Hauptanliegen aus der Vernehmlassung, die von Mai bis Juli 2025 durchgeführt wurde, trägt der Bundesrat Rechnung: Um die Kosten des Rettungsschirms (Bereitstellungsgebühr) für die unterstellten Unternehmen zu reduzieren, soll der für allfällige Darlehen vorgesehene Verpflichtungskredit von zehn auf sieben Milliarden Franken reduziert werden. Das ist vertretbar, unter anderem auch, da die systemkritischen Unternehmen in der Zwischenzeit ihre Absicherungsstrategien und ihr Risikomanagement verbessert haben. Weiter müssen die dem Rettungsschirm unterstellten Unternehmen der ElCom künftig auch eine Liquiditätsprognose mitteilen. Damit kann die ElCom negative Entwicklungen im Liquiditätsbereich früher erkennen.
Dokumente
Botschaft zur Verlängerung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG)
Botschaft zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Anforderungen an systemkritische Unternehmen)
Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft bis 2031
Stromversorgungsgesetz (Anforderungen an systemkritische Unternehmen)
Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG)
