Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungen
Bern, 15.04.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. April die Botschaft zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen verabschiedet. Damit setzt er eine Motion des Parlaments um, die eine Fortführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3,8 Prozent fordert. Der Bundesrat verzichtet darauf, dem Parlament einen Antrag auf Zustimmung zu stellen.
Seit 1996 gibt die Verfassung dem Parlament die Kompetenz, für die Besteuerung der Beherbergungsleistungen einen Satz zwischen dem reduzierten Satz und dem Normalsatz festzulegen. Aktuell gilt für Beherbergungsleistungen ein Sondersatz von 3,8 Prozent. Er ist befristet bis Ende 2027.
Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen soll gemäss der vom Parlament überwiesenen Motion 24.3635 «MWST-Sondersatz Planungssicherheit für den Tourismus» über 2027 hinaus fortgesetzt werden. Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zur Verlängerung des Sondersatzes durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse hält er an einer Befristung der Verlängerung bis Ende 2035 fest. Dadurch soll künftig eine weitere Fortführung des Sondersatzes zusammen mit der Verlängerung der Befugnis zur Erhebung der Mehrwertsteuer diskutiert werden, die ebenfalls bis Ende 2035 gilt.
Eine Fortführung des Sondersatzes hat ab 2028 jährliche Mindereinnahmen in der Höhe von geschätzt rund 300 Millionen Franken zur Folge.
Der Bundesrat anerkennt die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus, ist jedoch der Ansicht, dass die heutige wirtschaftliche Lage der Beherbergungsbranche, die in den letzten Jahren Rekordzahlen verzeichnet hat, eine weitere Subventionierung nicht mehr rechtfertigen.
Der Bundesrat hat daher die Motion zur Ablehnung empfohlen und verzichtet nun auf einen Antrag auf Zustimmung zur Vorlage.
