Bundesrat verabschiedet Nachtrag I zum Voranschlag 2026
Bern, 13.03.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. März 2026 vier Nachtragskredite verabschiedet. Er beantragt damit für das laufende Jahr Mehrausgaben von 98 Millionen Franken. Der Grossteil dieser Mittel entfällt auf die EU-Programme für Forschung und Innovation. Ein Teil des Nachtragskredits wird ausgabenseitig kompensiert.
Mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2026 beantragt der Bundesrat dem Parlament vier Nachtragskredite im Umfang von 98 Millionen Franken.
EU-Forschungsprogramme (67,3 Mio.): Im Rahmen der Verhandlungen zum Paket CH-EU (Bilateralen III) haben die Schweiz und die EU am 10. November 2025 das EU-Programmabkommen unterzeichnet. Es legt fest, wie sich die Schweiz am Horizon-Paket beteiligt. Für die Teilnahme an diesen Programmen (Horizon Europe, Euratom und Digital Europe sowie die Teilnahme an der Forschungsinfrastruktur ITER) muss die Schweiz einen Pflichtbeitrag entrichten. Aus verschiedenen Gründen (Erhöhung des Budgets der Forschungsprogramme, Währungskursentwicklung und Reserve für höheren Beitragsschlüssel) wird gegenüber dem Voranschlag 2026 ein Nachtragskredit von 67,3 Millionen Franken erforderlich.
Europäische Weltraumorganisation (7,6 Mio.): Die Schweiz ist Gründungsmitglied der Europäischen Weltraumorganisation (ESA). Der ESA-Rat auf Ministerebene hat Ende 2025 die Pflichtbeiträge für die Mitgliedsländer erhöht (Anteil Schweiz für 2026: +2,6 Mio.). Zudem beteiligt sich die Schweiz zusätzlich mit 5 Millionen am ESA-Programm «European Resilience from Space», somit steigen die Kosten im Jahr 2026 um insgesamt 7,6 Millionen Franken.
SBB Cargo AG (19,9 Mio.): Ein Nachtragskredit von 19,9 Millionen Franken wird für die Abgeltung der SBB Cargo AG für den sogenannten Einzelwagenladungsverkehr beantragt. Hier ist vorgesehen, dass die SBB Cargo AG den Einzelwagenladungsverkehr mittelfristig eigenwirtschaftlich betreibt. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Zahlungen neu degressiv statt linear geleistet werden. Über die Jahre 2026–2029 bleibt das gesamte Fördervolumen unverändert, für das laufende Jahr ist jedoch ein Nachtrag nötig.
Autoverlad (3,16 Mio.): Im Voranschlag 2026 sind bisher nur Betriebsbeiträge für den Autoverlad an der Furka vorgesehen. Das Parlament misst dem Autoverlad am Simplon jedoch nationale Bedeutung zu. Neu übernimmt der Bund auch die entsprechenden Kosten für den Autoverlad am Simplon (rund 2,35 Mio.) und entlastet damit den Kanton Wallis bei dieser Aufgabe. Dazu kommen Mehrkosten beim Rollmaterial für den Autoverlad an der Furka (rund 0,8 Mio.).
Von den Nachtragskrediten werden 28,1 Millionen ausgabenseitig kompensiert. Der Bundesrat hat zudem Kreditübertragungen von 14,5 Millionen vorgenommen. Insgesamt wird der Bundeshaushalt im Jahr 2026 um 84,4 Millionen zusätzlich belastet.
Was sind Nachtragskredite?
Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die betroffenen Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite normalerweise zweimal jährlich mit einer Botschaft.
