Air2030: Schweiz beschafft maximal mögliche Anzahl Kampfflugzeuge F-35A
Bern, 12.12.2025 — An seiner Sitzung vom 12. Dezember hat der Bundesrat das weitere Vorgehen beim Kauf des F-35A bestimmt. Er beauftragt das VBS die maximal mögliche Anzahl Flugzeuge des Typs F-35A innerhalb des von der Stimmbevölkerung beschlossenen Finanzrahmens von 6 Milliarden Franken zu beschaffen. Aufgrund der absehbaren Mehrkosten ist es aus finanzpolitischer Sicht nicht möglich, die ursprünglich vorgesehene Anzahl von 36 F-35A zu halten. Durch den Entscheid des Bundesrates benötigt es keinen Zusatzkredit und es wird dem Volkswillen entsprochen.
Die im Sommer mit den USA geführten Gespräche hatten gezeigt, dass die Schweiz den vertraglich vereinbarten Festpreis für das Kampfflugzeug F-35A nicht durchsetzen kann. Die USA machen Mehrkosten für Teuerung, Entwicklung der Rohstoffpreise und weitere Faktoren geltend. Der Bundesrat hat das VBS am 13. August 2025 beauftragt, die Arbeiten zu verschiedenen Optionen zu vertiefen. Zudem prüfte das VBS, ob die Anforderungen an die Luftverteidigung noch den Grundlagen entsprechen, auf denen die Evaluation der F-35A beruhte – insbesondere dem Bericht «Luftverteidigung der Zukunft» aus dem Jahr 2017. In ihrer Überprüfung kommt die Expertengruppe des VBS unter der Leitung des Kommandanten Luftwaffe zum Schluss, dass die damaligen Grundlagen und die dargestellten Optionen im Hinblick auf die künftigen Anforderungen weitestgehend ihre Gültigkeit behalten. Da die technologische Entwicklung rasch vorangeschritten ist und sich die geopolitische Lage verschärft hat, haben sich gewisse Aspekte aber stärker akzentuiert als damals angenommen. Auch neue Aspekte sind dazugekommen.
Schutz vor Bedrohungen aus der Luft
Die vom Parlament mit den Armeebotschaften 2022 und 2024 beschlossenen Beschaffungen der neuen Kampfflugzeuge F-35A und der Systeme zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite (Patriot) und mittlerer Reichweite (IRIS-T SLM) ermöglichen es der Armee in begrenztem Umfang, die Schweiz mit modernen Systemen vor Bedrohungen aus der Luft zu schützen. Hinzu kommt, dass dreizehn europäische Länder auf die F-35 setzen, was die Interoperabilität innerhalb Europas stärkt – beispielsweise beim Austausch von Luftlagedaten.
Vor diesem Hintergrund ist es für den Bundesrat keine Option, auf das Kampfflugzeug F-35A zu verzichten. Aufgrund der absehbaren Mehrkosten ist es für den Bundesrat aber aus finanzpolitischen Gründen im Moment nicht möglich, die vorgesehene Anzahl von 36 Kampfflugzeugen des Typs F-35A zu kaufen. Konkret hat der Bundesrat das VBS beauftragt, die innerhalb der finanziellen Rahmenbedingungen des Bundesbeschlusses über die Beschaffung der Kampfflugzeuge F‑35A vom 15. September 2022 maximal mögliche Anzahl Flugzeuge F-35A zu beschaffen. Damit entspricht die Beschaffung dem von der Stimmbevölkerung beschlossenen Finanzrahmen von 6 Milliarden Franken.
Eine Teilkompensation der Mehrkosten für den F-35A über Offset-Geschäfte hat der Bundesrat verworfen. Offset-Geschäfte wie das Projekt RIGI, die Teilendmontage und das Testen von vier F-35A in der Schweiz, tragen dazu bei, Know-how in Zusammenhang mit dem Kampfflugzeug der 5. Generation in der Schweiz aufzubauen und die Unabhängigkeit in der Instandhaltung zu stärken.
Weiterführende Arbeiten zur Stärkung der Luftverteidigung
Aufgrund militärischer Überlegungen und der veränderten sicherheitspolitischen Lage sowie zur konsequenten Ausrichtung auf die veränderte Bedrohungslage wird das VBS die Arbeiten aufnehmen, um die Ergänzung der Mittel zur Luftverteidigung in Anlehnung an die Option 1 aus dem Bericht Luftverteidigung der Zukunft (2017) zu erreichen. Gemäss dieser Option braucht es für eine umfassende und auf die aktuelle Bedrohungslage ausgerichtete Luftverteidigung nicht nur eine umfassende Erneuerung und Leistungssteigerung auf Seiten der bodengestützten Luftverteidigung, sondern auch 55 bis 70 moderne Kampfflugzeuge.
Diese allfällige Aufstockung der luftgestützten Mittel über die beschlossene Beschaffung der F‑35A hinaus wird unabhängig vom Flugzeugtyp geprüft. Dabei sind technologische Entwicklungen (z. B. Kampfflugzeuge der 6. Generation), Betriebs- und Supportdauer, die Abhängigkeit von den Herstellern oder die Weiterentwicklung von Fähigkeiten sowie finanzielle Möglichkeiten zu berücksichtigen. Der Reifegrad neuer Technologien und Systeme einerseits und die Dringlichkeit der sicherheitspolitischen Lage andererseits sind wichtige Faktoren bei der Entscheidung, ob bestehende Systeme nachgerüstet oder neue Systeme beschafft werden sollen.
Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz
Aufgrund der verschlechterten geopolitischen Lage haben Bundesrat und Parlament bereits im vergangenen Jahr entschieden, die Armeeausgaben bis 2032 auf 1 Prozent des BIP zu erhöhen. Da die Sicherheitslage weiterhin angespannt ist, hat der Bundesrat in einer Klausur und an mehreren Sitzungen vom prioritär notwendigen Handlungsbedarf zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz Kenntnis genommen.
Der Bundesrat hat das VBS deshalb beauftragt, ihm bis Ende Januar 2026 Eckwerte für das weitere Vorgehen zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz zu unterbreiten und eine interne Priorisierung der Bedürfnisse für die Jahre 2026/2027 vorzulegen.
Wenn diese Fragen geklärt sind, will der Bundesrat über die allfällige Beschaffung der weiteren F-35A zur Erreichung der vorgesehen Anzahl von 36 Kampflugzeugen befinden.
