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MedienmitteilungVeröffentlicht am 5. Oktober 2026

Bundesrat empfiehlt Ja zur Erhöhung der Mehrwertsteuer für die 13. AHV-Rente

Bern, 05.10.2026 — Am 29. November 2026 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die AHV-Zusatzfinanzierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab. Damit soll ein Teil der 13. AHV-Rente finanziert werden, die im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt wird. Ohne zusätzliche Einnahmen gerät die AHV finanziell zunehmend in Schieflage, weil das Defizit rasch ansteigt. Bundesrat und Parlament empfehlen deshalb, die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte anzunehmen.

Die 13. AHV-Rente, die im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt wird, führt bei der AHV zu jährlichen Mehrkosten von zunächst über 4 Milliarden und ab 2035 über 5 Milliarden Franken pro Jahr. Diese zusätzlichen Ausgaben haben zur Folge, dass die jährlichen Defizite in der AHV anwachsen: 2026 übersteigen die Ausgaben die Einnahmen bereits um mehr als 1 Milliarde Franken; ohne zusätzliche Einnahmen steigen die Defizite gemäss den aktuellen Schätzungen des Bundes bis 2035 auf fast 5 Milliarden Franken pro Jahr an.

Aufgrund der Defizite schwinden die Reserven der AHV. Gemäss aktuellen Projektionen würde der AHV-Fondsstand bereits 2027 unter den gesetzlich vorgeschriebenen Wert von 100 Prozent einer Jahresausgabe sinken. 2035 dürfte er noch bei rund 50 Prozent liegen. Diese Entwicklung schwächt die finanzielle Stabilität der AHV: Je geringer die Reserven der AHV, desto weniger kann sie negative konjunkturelle oder demografische Entwicklungen abfedern. Weil zugleich die tiefen Reserven auf den Finanzmärkten immer geringere Erträge erzielen werden, beschleunigt sich der Rückgang des AHV-Fonds.

Reduzierter Mehrwertsteuersatz wird nicht erhöht

Das Parlament hat deshalb beschlossen, einen Teil der 13. AHV-Rente zu finanzieren, indem die Mehrwertsteuer erhöht wird: Der Normalsatz steigt um 0,4 Prozentpunkte von heute 8,1 Prozent auf 8,5 Prozent. Der Sondersatz für die Hotellerie wird von heute 3,8 Prozent auf 4,0 Prozent erhöht. Der reduzierte Satz von 2,6 Prozent wird hingegen nicht erhöht. Gewisse alltägliche Güter (unter anderem Lebensmittel, Medikamente, Zeitungen, Bücher, aber auch Produkte der Monatshygiene oder bestimmte Arbeiten und Güter in der Landwirtschaft) werden also nicht stärker belastet.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer verschafft der AHV zusätzliche Einnahmen von rund 1,5 Milliarden Franken pro Jahr. Dadurch verringern sich die Defizite, die durch die 13. AHV-Rente entstehen. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer beträgt das Defizit 2035 schätzungsweise noch rund 3 statt 5 Milliarden Franken. Das hat auch eine positive Wirkung auf die Reserven der AHV; im Jahr 2035 würde der Fondstand bei rund 70 Prozent einer Jahresausgabe statt bei rund 50 Prozent liegen.

Bundesrat und Parlament wollen finanziell stabile AHV

Bundesrat und Parlament sind überzeugt, dass die AHV als wichtigstes Sozialwerk der Schweiz auch für künftige Generationen gesichert werden muss. Die Teilfinanzierung der 13. AHV-Rente über die Mehrwertsteuer ist dazu ein wichtiger Schritt, denn sie hilft, die Reserven der AHV zu schützen. Zudem handelt es sich um eine ausgewogene Lösung, weil mit der Mehrwertsteuer alle Generationen zur Sicherung der AHV beitragen, die arbeitende Bevölkerung ebenso wie die Rentnerinnen und Rentner, die die 13. AHV-Rente erhalten. Schliesslich ist die Lösung auch sozialverträglich, da der reduzierte Mehrwertsteuersatz bewusst nicht erhöht wird. Das begrenzt die Belastung insbesondere für Haushalte mit tieferem und mittlerem Einkommen, die einen höheren Anteil ihrer Einnahmen für Güter des alltäglichen Gebrauchs ausgeben als Haushalte mit höherem Einkommen.

Eine Minderheit des Parlaments ist gegen die Vorlage. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer schwäche die Kaufkraft. Sie möchte die Mehrausgaben für die 13. AHV-Rente im Rahmen der nächsten AHV-Reform angehen. Dabei fordern die Gegnerinnen und Gegner der Vorlage, die 13. AHV-Rente nicht oder nicht nur über neue Abgaben zu finanzieren, sondern auch über strukturelle Massnahmen wie etwa eine Erhöhung des Referenzalters.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer könnte Anfang 2028 in Kraft treten. Im März 2024 hatte die Schweizer Stimmbevölkerung die Initiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Damit erhalten Rentnerinnen und Rentner bis zu 2520 Franken mehr Rente pro Jahr, Ehepaare bis zu 3780 Franken. Die 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 erstmals an die rund 2,6 Millionen Empfängerinnen und Empfänger ausbezahlt.

Dokumente

Links

  • 13. AHV-Rente: Volksabstimmung über die AHV-Zusatzfinanzierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
  • Finanzierung der 13. AHV-Rente: Übersichten und Finanzperspektiven