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MedienmitteilungVeröffentlicht am 13. März 2026

Kommunikationsplattform für elektronischen Rechtsverkehr: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Verordnung

Bern, 13.03.2026 — Das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation (BEKJ) schafft die Rechtsgrundlagen für den Aufbau und den Betrieb der Kommunikationsplattform für den elektronischen Rechtsverkehr. Die Einzelheiten dazu werden in der Verordnung über die elektronische Kommunikation in bundesrechtlichen Justiz- und Verwaltungsverfahren (VEKJ) geregelt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. März 2026 die entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Diese dauert bis am 22. Juni 2026.

Künftig soll der Rechtsverkehr in allen Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren des Bundes über eine digitale Kommunikationsplattform abgewickelt werden. Mit dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation (BEKJ) wurden wichtige Rechtsgrundlagen für den digitalen Wandel in Gerichts- und Verwaltungsverfahren geschaffen.

Die Einzelheiten dazu werden in der Verordnung für die elektronische Kommunikation in bundesrechtlichen Justiz- und Verwaltungsverfahren (VEKJ) geregelt. Diese legt unter anderem fest, wie die Kosten für die Finanzierung der Plattform künftig zwischen Bund und den beteiligten Kantonen aufgeteilt werden. Ausserdem definiert sie, wie sich Benutzerinnen und Benutzer auf der Plattform identifizieren müssen und welche digitalen Formate für die Übermittlung der Dokumente zugelassen sind. An seiner Sitzung vom 13. März 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für die Verordnung eröffnet. Diese dauert bis am 22. Juni 2026.

Gründung der Körperschaft ist im Gang

Im Hinblick auf den Aufbau und den Betrieb der Kommunikationsplattform für den elektronischen Rechtsverkehr müssen der Bund und mindestens 18 Kantone eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gründen. Die Arbeiten dazu sind im Gang. Um dies zu ermöglichen hat der Bundesrat den ersten Teil des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation (BEKJ) bereits auf den 1. Oktober 2025 in Kraft gesetzt. Über die Inkraftsetzung der restlichen Bestimmungen des BEKJ wird der Bundesrat zu gegebener Zeit entscheiden.

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