Bundesrat nimmt Präzisierungen an Sanktionsverordnungen vor
Bern, 25.09.2026 — Der Bundesrat vereinheitlicht und präzisiert Finanzregelungen in vier Sanktionsverordnungen zur Umsetzung von UNO-Sanktionen mit Bezug zur Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung. Dies hat er am 25. September 2026 entschieden. Zudem profitieren internationale Organisationen fortan von einer Ausnahme von den Melde- und Bewilligungspflichten für bestimmte Transaktionen im Rahmen der Iran-Verordnung.
Der Bundesrat hat Präzisierungen und Vereinheitlichungen der Finanzregelungen in folgenden Sanktionsverordnungen beschlossen: Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea, Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran, Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen, Gruppen, Unternehmen und Organisationen, die mit den Organisationen ISIL (Da’esh) und Al‑Kaida in Verbindung stehen, sowie die Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Gruppen, die mit den Taliban in Verbindung stehen. Diesen Verordnungen setzen insbesondere Sanktionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen im Zusammenhang mit Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung um.
Die Änderungen entsprechen den Präzisierungen und Vereinheitlichungen, welche der Bundesrat am 13. August 2025 in Bezug auf die Sanktionsverordnungen, welche auf Sanktionen der EU beruhen, vorgenommen hatte. Mit dem neuen Beschluss legt der Bundesrat nun den Fokus auf Finanzmassnahmen, welche auf Beschlüssen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen beruhen. Zudem wurden die Ausnahmen von den Melde- und Bewilligungspflichten für Geldtransfers der Iran-Verordnung auf internationale Organisationen ausgeweitet.
