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MedienmitteilungVeröffentlicht am 29. Juni 2026

NKVF veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht 2025

Bern, 29.06.2026 — Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) stellt in ihrem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht die wichtigsten Erkenntnisse ihrer gesetzlich vorgesehenen menschenrechtlichen Monitoring-Aktivitäten vor. Im Jahr 2025 lag der Schwerpunkt auf den Auswirkungen der Überbelegung in Einrichtungen des Freiheitsentzugs auf die Haftbedingungen der inhaftierten Personen. Angesichts der hohen Belegungszahlen in verschiedenen Einrichtungen der Schweiz ist es der Kommission ein Anliegen, die Risiken von Überbelegungen für die Grund- und Menschenrechte der inhaftierten Personen in ihrem Tätigkeitsbericht darzustellen.

«Nach der Bundesverfassung ist die Menschenwürde zu achten und zu schützen (Art. 7 BV). Sie kommt jeder Person zu – unabhängig von Tat, Schuld oder Status – und bildet die oberste Leitlinie staatlichen Handelns auch gegenüber inhaftierten Menschen» betont Martina Caroni, Präsidentin der NKVF.

Die Besuche der Kommission in Einrichtungen des Freiheitsentzugs im Berichtsjahr zeigten, dass eine Überbelegung die Privatsphäre der inhaftierten Personen weiter einschränkt, das Risiko von Gewaltvorfälle erhöht, die Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten reduziert und die Gesundheitsversorgung verschlechtert. Dadurch werden die Grund- und Menschenrechte der inhaftierten Personen beeinträchtigt, und die Umsetzung zentraler Ziele des Strafvollzugs, insbesondere in Bezug auf Rückfallprävention und soziale Wiedereingliederung, tangiert.

Die Kommission stellte bei ihren Besuchen zudem fest, dass eine Überbelegung die verfügbaren Ressourcen der Einrichtung erheblich belastet und sich direkt auf die Arbeitsbedingungen aller Mitarbeitenden auswirkt.

Die Schaffung von neuen Haftplätzen durch Neu- bzw. Ausbau von Einrichtungen des Freiheitsentzuges kann das Problem der Überbelegung nicht allein lösen. «Nach Auffassung der Kommission ist zur nachhaltigen Behebung von Überlegungen die Umsetzung einer umfassenden Strategie zur Reduktion der Gesamtzahl der inhaftierten Personen auf kantonaler Ebene erforderlich. Hierfür müssen sämtliche beteiligten Akteure zusammenarbeiten» schliesst Martina Caroni, Präsidentin der NKVF, ab.

Im Jahr 2025 hat die NKVF zudem ihre bisherigen Tätigkeitsschwerpunkte weitergeführt. Die Kommission besuchte insgesamt 26 Einrichtungen, in denen sich Personen entweder im Freiheitsentzug befinden oder freiheitsbeschränkenden Massnahmen unterliegen. Dabei handelte sich um eine Kantonspolizei, acht Straf- und Massnahmenvollzugseinrichtungen, eine Einrichtung, die ausländerrechtliche Administrativhaft vollzieht, eine psychiatrische Einrichtung, drei Einrichtungen des Alters- und Pflegebereichs und zwölf Bundesasylzentren. Zudem begleitete die Kommission 46 zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg der Vollzugsstufe 4 im Rahmen des ausländerrechtlichen Vollzugsmonitorings.

In den Bundesasylzentren stellte die Kommission fest, dass weiterhin vulnerablen Personen in Zivilschutzanlagen untergebracht waren. Die Lebensbedingungen in den Zivilschutzanlagen stufte die Kommission als besonders problematisch ein. Gründe dafür sind u. a. die beengten Verhältnisse, das fehlende Tageslicht, die mangelhafte Luftqualität, sowie die offenen Schlafbereiche mit permanentem Lüftungslärm. Die Kommission empfahl, soweit möglich auf die Unterbringung in Zivilschutzanlagen zu verzichten und diese, sollte sie dennoch unvermeidbar sein, auf kurze Aufenthalte zu beschränken. Besonders vulnerable Personen sollten nicht in Zivilschutzanlagen untergebracht werden.

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