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MedienmitteilungVeröffentlicht am 5. November 2025

Internationale Zivilprozesse: Elektronische Kommunikation wird einfacher

Bern, 05.11.2025 — Wer von der Schweiz aus an einem ausländischen Zivilverfahren teilnimmt, kann künftig ohne behördliche Genehmigung per Telefon- und Videokonferenz befragt oder angehört werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. November 2025 die neue Erklärung der Schweiz zum Haager Beweisübernahmeabkommen (HBewÜ) genehmigt und setzt die neuen Bestimmungen im Bundesgesetz über das Internationalen Privatrecht (IPRG) auf den 1. Januar 2026 in Kraft.