Tätigkeitsbericht und Jahresrechnung zur Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen 2025
Bern, 24.04.2026 — Die Eidgenössischen Steuerverwaltung veröffentlicht den Tätigkeitbericht 2025 zur Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen. Im Jahr 2025 waren 147 199 Unternehmen abgabepflichtig. Die effektiven Einnahmen beliefen sich auf 179 075 338 Franken.
Die Unternehmensabgabe wird seit dem 1. Januar 2019 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erhoben, die gesetzlich verpflichtet ist, jährlich einen Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen. Abgabepflichtig sind Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, die im MWST-Register eingetragen sind und im Vorjahr einen Umsatz von mindestens 500 000 Franken erzielt haben. Unternehmen mit geringerem Umsatz und einfache Gesellschaften sind von der Abgabepflicht befreit.
