Bundesrat setzt angepasste Lärmschutzverordnung in Kraft
Bern, 25.02.2026 — Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 die Teilinkraftsetzung der Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) und die Änderung der Lärmschutz-Verordnung (LSV) per 1. April 2026 beschlossen. Er will damit die Siedlungsentwicklung besser auf den Lärmschutz abstimmen und Rechtssicherheit gewährleisten.
Mit den Anpassungen des Umweltschutzgesetzes und der Lärmschutz-Verordnung soll die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert und besser mit dem Lärmschutz koordiniert werden. Die neuen Regelungen präzisieren insbesondere die lärmrechtlichen Kriterien für Baubewilligungen und schaffen klare Rechtsgrundlagen für Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten.
Gemeinden können Wohngebäude in lärmbelasteten Gebieten bewilligen, wenn die Lärmgrenzwerte eingehalten oder Lärmschutzmassnahmen vorgesehen sind. Falls die Einhaltung der Lärmgrenzwerte nicht mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist, kann neu unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem eine Baubewilligung erteilt werden. Beispielsweise, wenn eine kontrollierte Wohnraumlüftung eingebaut wird. Neu sind unter bestimmten Voraussetzungen zudem Ausnahmen möglich, um Bauzonen auszuscheiden oder anzupassen. Dazu müssen die Ausgestaltung der Freiräume und die Wohnqualität berücksichtigt werden.
Die Änderung des Umweltschutzgesetzes im Bereich Lärmschutz und die revidierte Lärmschutz-Verordnung treten am 1. April 2026 in Kraft.
