Hohe Hürden für Auslagerung von Asylverfahren und Wegweisung in Drittstaaten
Bern, 15.04.2026 — Die Auslagerung von Asylverfahren ins Ausland und Wegweisungen in Drittstaaten sind theoretisch möglich, doch die rechtlichen und faktischen Hürden sind hoch. Sie könnten zudem keinen Ersatz für das heutige System bieten. Der Bundesrat will deshalb die Entwicklungen auf europäischer Ebene eng verfolgen und bei einer erfolgreichen Umsetzung eine Beteiligung prüfen. Er legt seinen Schwerpunkt weiterhin auf ein funktionierendes nationales Asyl- und Rückkehrsystem sowie die europäische und internationale Migrationszusammenarbeit. Dies hält er in einem Bericht fest, den er im Auftrag des Ständerats erstellt und an seiner Sitzung vom 15. April 2026 verabschiedet hat.
In den vergangenen Jahren haben verschiedene europäische Länder darüber diskutiert, Asylverfahren ins Ausland auszulagern oder abgewiesene Asylsuchende in Drittstaaten wegzuweisen. Diese Vorhaben haben sie aber entweder nicht umgesetzt, oder die Umsetzung erwies sich als nicht effizient. Der Bundesrat hatte sich zuletzt 2017 im Bericht «Neukonzeption von Schengen/Dublin, europäische Koordination und ‹burden sharing›» vertieft mit dieser Thematik befasst. Nun legt er in Erfüllung eines Postulats eine Auslegeordnung der aktuellen Ansätze vor und prüft deren Übertragbarkeit auf die Schweiz.
Rechtlich möglich, aber erhebliche Hürden
Der Bundesrat stützt sich dabei auf eine externe Studie. Diese kommt zum Schluss, dass eine Verlagerung von Asylverfahren und Wegweisungsvollzug rechtlich möglich, jedoch mit erheblichen Hürden und Risiken verbunden wäre. Hürden sind nach Ansicht des Bundesrats insbesondere die Sicherstellung rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Standards, die hohen Anfangsinvestitionen sowie die langfristige Stabilität und Verlässlichkeit möglicher Partnerstaaten. Zudem könne sich die Schweiz stark von einem Partnerstaat abhängig machen. Schliesslich liesse sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis vor einer konkreten Umsetzung nur schwer abschätzen.
Nach Ansicht des Bundesrats verfügt die Schweiz heute über funktionierende Asyl- und Wegweisungsverfahren, welche die Herausforderungen von Flucht und irregulärer Migration weitgehend zu meistern vermögen. Das Asylsystem könnte zwar punktuell entlastet werden, wenn die Schweiz Asylverfahren auslagern oder Rückkehrzentren im Ausland einrichten würde. Externalisierung könne aber kein Ersatz für das heutige System sein. Es würde die Schweiz nicht von ihrer Aufgabe entheben, Flüchtlinge zu schützen oder Wegweisungen zu vollziehen.
Nationales Asylsystem, europäische Zusammenarbeit und Asylstrategie 2027
Vor diesem Hintergrund verfolgt der Bundesrat die Entwicklungen auf europäischer Ebene eng. Sollten sich im Externalisierungsbereich erfolgreiche Modelle europäischer Partner abzeichnen, die unter Berücksichtigung rechtstaatlicher Standards umgesetzt werden können, prüft er eine Beteiligung oder eine eigene Umsetzung. Dabei steht für den Bundesrat fest, dass eine Externalisierung nur möglich ist, wenn hohe Anforderungen an Rechtstaatlichkeit und Nachhaltigkeit sowie das Kosten-Nutzen-Verhältnis erfüllt sind. Zudem weist er darauf hin, dass solche Modelle nationale Systeme ergänzen, jedoch nicht ersetzen können. Effiziente nationale Asyl- und Rückkehrsysteme bleiben zentral für eine wirksame Migrationssteuerung.
Zu diesem Zweck haben die zuständigen Schweizer Migrationsbehörden aller drei Staatsebenen im November 2025 gemeinsam die Asylstrategie 2027 verabschiedet. Dabei haben Bund, Kantone, Städte und Gemeinden ein politisches Mandat beschlossen. Dieses hält fest, in welchen Bereichen sie das Schweizer Asylsystem verbessern und weiterentwickeln wollen. Auf europäischer Ebene wird der Bundesrat die Beteiligung am europäischen Migrationsmanagement weiterführen und stärken, insbesondere mit der Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts. Ebenso führt die Schweiz ihre Migrationszusammenarbeit mit Drittstaaten fort.
Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat das Postulat Caroni («Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland», 23.4490). Dieses wurde am 28. Februar 2024 durch den Ständerat angenommen.
Dokumente
Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 23.4490, Caroni vom 22. Dezember 2023
Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland.
Studie zum Postulat 23.4490 «Auslegeordnung zu Asylverfahren und Wegweisungsvollzug im Ausland»
Migration Experts Group (MEG), Bern, 31. Juli 2025
