Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes
Bern, 19.6.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 beschlossen, die Vernehmlassung zur Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) zu eröffnen. Die vorgeschlagenen Anpassungen tragen technologischen Entwicklungen sowie relevanten Weiterentwicklungen internationaler Standards und ausländischer Rechtsordnungen Rechnung. Sie sollen die Stabilität des Finanzsystems sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes stärken. Die Vernehmlassung dauert bis am 11. Oktober 2024.