Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 16. Oktober 2024

Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement des Innern

Bern, 16.10.2024 - Änderung des Freizügigkeitsgesetzes: Altersguthaben schützen bei einem Austritt aus einem 1e-Plan Umsetzung der Motion 21.4142: Wechselt eine versicherte Person von einem Arbeitgeber mit einem Vorsorgeplan mit Wahl der Anlagestrategie (sog. 1e-Plan) zu einem Arbeitgeber ohne diese Möglichkeit, kann sie die Austrittsleistung aus dem 1e-Plan für maximal zwei Jahre auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen, um so allfällige Verluste durch Anlegen in ähnlichen Anlagestrategien ausgleichen zu können. Die Umsetzung bedingt ausserdem einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den betroffenen Einrichtungen, um sicherzustellen, dass das Vorsorgeguthaben nach dieser Frist auf die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers übertragen wird. Datum der Eröffnung: 16. Oktober 2024 Vernehmlassungsfrist: 30. Januar 2025