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Veröffentlicht am 18. Dezember 2023

Aufgepasst bei der Einfuhr von Feuerwerk

Bern, 18.12.2023 - In den Tagen vor dem Jahreswechsel stellt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) jeweils fest, dass viel Feuerwerk eingeführt wird. Dabei gilt es, die geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten. Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz werden angezeigt.